
Die Barhocker
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Bühnenanweisung
1. Allgemeines
Diese Bühnenanweisung / Technical Rider mit Stand Dezember 2019 ist Bestandteil des Gastspielvertrages mit der Musikgruppe „Die Barhocker“. Diese Bühnenanweisung sollte möglichst frühzeitig an das verantwortliche technische Personal bzw. das beauftragte Beschallungsunternehmen weitergeleitet werden. Sollten sich, nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten oder sonstigen Umständen, aus dieser Bühnenanweisung ergebene Anforderungen, nicht oder teilweise nicht erfüllen lassen, so sind wir grundsätzlich bestrebt alternative Lösungsmöglichkeiten zu finden. In diesem Zusammenhang ist es jedoch erforderlich, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen.
Technischer Ansprechpartner:
Martin Schmitz – MS TON – 0170/9396310 – barhocker@ms-ton.de
2. Beschallungsanlage (PA)
Es ist eine professionelle, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend dimensionierte Beschallungsanlage (PA) zur Verfügung zu stellen. Diese sollte ausreichend Leistungsreserve haben und gleichmäßig über den kompletten Zuschauerbereich einen Schallpegel von 100dBA wiedergeben können. „Die Barhocker“ reisen mit eigenen Technik Setup an, welches die komplette Mikrofonie der Band beinhaltet. Zur Übergabe der Stereosumme bitten wir an der Bühnenseite 2 x XLR Kabel, sowie 1 x Schuko (16A) Anschluss mit ausreichend Reservelänge bereit zu stellen. „Die Barhocker“ bringen kein eigenes Monitoring mit. Falls möglich, würden wir via 1 x XLR einen separaten Monitorweg übergeben.
„Die Barhocker“ benutzen folgende Funkfrequenzen (Sennheiser EW100 G4):
518.200 MHz - Vocal
566.200 MHz - Snare
566.600 MHz - Bass
567.275 MHz - Kick
568.200 MHz -Posaune 1
569.400 MHz - Posaune 2
570.400 MHz - Trompete 1
571.200 MHz - Trompete 2
571.800 MHz - Trompete 3
3. Bühne
Die Bühne sollte eine Mindestgröße von 8 Metern Breite und 6 Metern Tiefe aufweisen und eine Höhe von 0,8 Metern nicht unterschreiten. Die Höhe der Bühne sollte für alle Zuschauer eine möglichst gute Sicht auf die Bühne gewährleisten. Die lichte Höhe über der Bühnenfläche sollte 4 Meter nicht unterschreiten. Die Bühne muss eben, sprungfest verbunden und den Sicherheitsstandards entsprechend gebaut sein. Bei Außenveranstaltungen ist es zwingend erforderlich, dass die Bühne mit einer ausreichenden Bedachung versehen ist, die sämtliches auf der Bühne befindliche Equipment und insbesondere auch die Stromleitungen zuverlässig, auch von den Seiten, gegen Regen/Nässe schützt. Sollte hiervon abgewichen werden, dann behalten wir uns – in Abhängigkeit der jeweiligen Wetterlage bzw. der kurzfristigen Prognose – die Absage des Auftritts vor.
4. Beleuchtung
Die blendfreie Ausrichtung der Beleuchtung der Bühne mit ausreichendem Vorderlicht ist durch den Veranstalter zu gewährleisten. Seitens „Die Barhocker“ wird keine Show-Beleuchtung mitgebracht! Wir stellen keine spezifischen Anforderungen, jedoch sollte die Beleuchtungsanlage den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und dem Rahmen der Veranstaltung entsprechend ausgestattet sein.
5. Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
Seitens des Veranstalters wird sichergestellt, dass alle mit dem Betrieb der Bühne, der Beschallungs- & der Beleuchtungsanlage relevanten Bau-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
6. Catering / Backstage
Der Veranstalter stellt für die Band, Fahrer und Techniker (ca. 12 Personen) ausreichend Getränke zur Verfügung. Für die Bühnenshow bitte ausreichend stilles Wasser ohne Kohlensäure (0,5l) bereitstellen! Für die Ablage unserer Instrumenten Cases & Taschen benötigen wir einen abschließbaren Raum in Bühnennähe
7. Anfahrt/Parken
Eine freie Zu- und Abfahrt ist durch den Veranstalter zu gewährleisten. Wir bitten um Bereitstellung von einem reservierten Parkplätzen für unser Fahrzeug (großer Sprinter - passen in kein Parkhaus) direkt am Bühneneingang.
8. Schlussbemerkung
Die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Bühnenanweisung wird mit der Unterschrift des Veranstalters im Vertrag bestätigt.